Besucherinformationen

Adresse

Die Gedenkstätte Henri-Goldstein-Haus liegt auf dem Gelände des Torfwerks im Quickborner Himmelmoor.

Adresse: Himmelmoorstraße 6, 25451 Quickborn.

Öffnungszeiten für 2026

Das Henri-Goldstein-Haus ist von April bis Oktober jeden 1. und 3. Sonntag im Monat von 13 - 17 Uhr geöffnet.

Sonderöffnungen sind nach Absprache möglich.

Nächste Schritte  sind die Sanierung der Innenräume des Gebäudes, die Planung einer Dauerausstellung, die Verstärkung der Zusammenarbeit mit Schulen und die Forschung zum Torfabbau im Himmelmoor. Der Historiker Dr. Karsten Wilke erforschte im Auftrage des Trägervereins Henri-Goldstein-Haus die Geschichte des gewerblichen Torfabbaus im Himmelmoor seit der Weimarer Republik bis in die Gegenwart. Das Buch wird 2026 erscheinen.


GEDENKSTÄTTENORDNUNG

1. Verhalten Sie sich bitte, wie es der Würde des Ortes und seiner historischen Bedeutung angemessen ist.

2. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucher:innen. Erziehungs-berechtigte, Lehrkräfte und Gruppenbegleitpersonen sind für das Verhalten der von ihnen Begleiteten verantwortlich.

3. Der Besuch der Gedenkstätte wird Kindern unter 12 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen, vertrauten Bezugsperson empfohlen.

4. Besucher:innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Für Schäden, die durch unbeaufsichtigte Kinder verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten oder die aufsichtspflichtigen Begleitpersonen.

5. Es gibt auf dem Gelände der Gedenkstätte keinen Winterdienst. Witterungs-abhängig ist mit Schnee und Eisglätte zu rechnen. In den baumbestandenen Bereichen der Gedenkstätte besteht während und nach starkem Wind die Möglichkeit, dass Äste und Zweige herabfallen. Bitte seien Sie vorsichtig und bleiben Sie auf den Wegen. Die Haftung des Trägervereins der Gedenkstätte Henri-Goldstein-Haus Quickborn für fahrlässig verursachte Schäden, für höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse ist ausgeschlossen.

6. Vermeiden Sie bitte unnötigen Lärm. Mobiltelefone bitten wir auf dem ehemaligen Lagergelände und in den Innenräumen der Gedenkstätte leise zu stellen.

7. Hunde sind auf dem gesamten Gelände der Gedenkstätte an der kurzen Leine zu führen. Die Mitnahme von Hunden in die Innenräume der Gedenkstätte ist nicht gestattet (Ausnahme: Assistenzhunde).

8. Das Mitbringen anderer Tiere auf das Gedenkstättengelände ist nicht erlaubt.

9. Essen, Trinken und Rauchen ist auf dem ehemaligen Lagergelände nicht gestattet. In allen Innenräumen besteht Rauchverbot. Der Verzehr von Essen und Getränken ist in den Räumen der Gedenkstätte untersagt.

10. Foto- und Filmaufnahmen sind zu privaten Zwecken gestattet, soweit andere Besucher:innen nicht gestört und die Rechte Dritter nicht verletzt werden.

11. Folgende Handlungen bedürfen einer Genehmigung durch die Mitglieder der Gedenkstätte:

- Foto-, Film- und Tonaufnahmen für den gewerblichen Gebrauch

- Foto-, Film- und Tonaufnahmen während der Führungen

- die Befragung von Besucher:innen und Mitarbeiter:innen

- die Verbreitung und Auslage von Druckerzeugnissen

- die Durchführung von Veranstaltungen, kommerziellen Angeboten sowie künstlerischen Darbietungen

- das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen jeder Art (Ausnahme: Rollstühle und andere Gehhilfen)

- das Mitführen von Fahnen und Flaggen.

12. Der Träger- und Förderverein Henri-Goldstein-Haus Quickborn e.V. behält sich vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.

 

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen der Gedenkstätte sind angewiesen, die Gedenkstättenordnung durchzusetzen. Sie sind befugt, Verhaltensanweisungen zu erteilen. Wer diesen nicht Folge leistet, kann der Gedenkstätte verwiesen werden. Mit Ihrem Besuch erkennen Sie die Regeln der Gedenkstättenordnung an.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Vorstand des Träger- und Fördervereins Henri-Goldstein-Haus Quickborn e.V.




ANTIDISKRIMINIERUNGSKLAUSEL

Zur Mahnung an die Lebenden und zum ehrenden Gedenken an die Opfer des Kriegsgefangenenlagers 1416 im Quickborner Himmelmoor wurde im Jahr 2022 die Gedenkstätte Henri-Goldstein-Haus Quickborn errichtet. Aufgrund dieses besonderen Widmungszwecks sind Besuchenden im gesamten Gedenkstättenbereich rechtsextreme, rassistische, antisemitische, klassistische und sexistische Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten verboten. Ebenfalls ist es untersagt, in Wort, Schrift oder Gesten die Freiheit und Würde des Menschen
(Art 1 GG) verächtlich zu machen sowie Kennzeichen und Symbole zu verwenden, die im Geiste verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Insbesondere das Tragen jeglicher rechtsextremer Kennzeichen ist nicht erlaubt. Dies betrifft auch das Tragen von Kleidungsstücken, deren Herstellung oder Vertrieb im rechtsextremen Spektrum anzusiedeln sind.


Die ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen der Gedenkstätte Henri-Goldstein-Haus sind angewiesen,  die Grundregeln für den Gedenkstättenbesuch durchzusetzen.  Sie sind entsprechend befugt, Verhaltensanordnungen zu treffen.Wer diese nicht befolgt, kann vom Besuch der Gedenkstätte ausgeschlossen werden.

Vorstand des Träger- und Fördervereins Henri-Goldstein-Haus Quickborn e.V.